Mercedes-Benz bietet -Sommerreifen für eine erfolgreiche Taxi-Saison an: Günstige Preise für die gesamte Produktpalette
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch 2012 Jahr bietet Mercedes-Benz seinen Taxi- und Mietwagenkunden günstige und langlebige Sommerreifen mit hohem Fahrkomfort. Zu den besonderen Vorteilen der -Reifen gehören gleichmäßiger Abrieb durch eine spezielle Gummimischung, ein rollwiderstandsenkendes Profil und - dadurch bedingt - geringere Treibstoffkosten. Zudem überzeugen die -Sommerreifen durch niedrige Abrollgeräusche und ausgezeichneteFederungseigenschaften.
Das Angebot an Sommerreifen umfasst Pneus in den Dimensionen:
195 / 65 R 15 91H, 205 / 60 R 16 92V, 215 / 55 R 16 93V, 225 / 55 R 16, 205 / 55 R 16 91 V, 225/55 R 16 95 V,225/55, R1699W. Ausgestattet werden können Taxis der Baureihen 124, 202, 203, 204, 210, 211und 245.
Der ist über den Mercedes-Benz Handel erhältlich. Die Angebote gelten, solange der Bestand reicht.
Die Preise für die angebotene Produktpalette gelten das gesamte Jahr über und bieten dem Taxi- und Mietwagenunternehmer somit auch für den Einzelbedarf Planungs- und Kalkulationssicherheit.
TNR EAN Dimension Konzern Hersteller Profil Freigabe UVP
inkl. MwSt. UVP
o. MwSt.
Q44001291132 4019238234121 195 65 15 91 H Continental
TAXAT SOMMER 124, 202, 203, 210 75,00 € 63,03€
Q44001291030 4019238469301 205 55 16 91 V Continental
TAXAT SOMMER 204,245 90,00 € 75,63€
Q44001291133 4019238234138 205 65 15 94 H Continental
TAXAT SOMMER 124, 210 91,00 € 76,47€
Q44001291028 4019238276411 215 55 16 93 V Continental
TAXAT SOMMER 210 143,00 € 120,17€
Q44001291029 4019238276398 225 55 16 95 V Continental
TAXAT SOMMER 211 143,00 € 120,17€
Q44001291000 4019238469318 205 60 16 92 V Continental
TAXAT SOMMER 211 127,00 € 106,72€
Taxi-Sicherheit 2012" - Fahrsicherheitstraining mit vergünstigten Konditionen für Taxifahrer und Taxifahrerinnen startet im Juni!
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach einmaligem Aussetzen wird dieses Jahr wieder in gemeinsamer und bewährter Kooperation von der Versicherung der Kraftfahrt (VDK), der Mercedes-Benz Vertriebsorganisation Deutschland (MBVD), der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) und dem Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) das Fahrsicherheitstraining für Taxifahrer/-innen angeboten.
Hier der Überblick über die Trainingsorte und -termine:
Sonntag, den 03.06.12 Sachsenring
Sonntag, den 24.06.12 Groß Dölln
Freitag, den 29.06.12 Nürburgring
Samstag, den 25.08.12 Rheinberg
Freitag, den 21.09.12 Augsburg
Samstag, den 06.12.12 Ahlhorn
Freitag, den 12.10.12 Nürburgring
Sonntag, den 14.10.12 Nürburgring
Es handelt sich jeweils um einen 1-Tages-Kurs mit Beginn um 8:30 Uhr und einem geplanten Veranstaltungsende gegen 17:30 Uhr.
Der Preis pro Basis-Training beträgt eigentlich 357.- €. Aufgrund der Beteiligung der Sponsoren VDK, der MBVD sowie der BGF zahlt jeder Taxi-Teilnehmer der „Taxi-Sicherheit 2012" jedoch lediglich eine Teilnahmegebühr in Höhe von 169.- € (incl. MwSt.). VDK-Kunden erhalten zudem 10 % des Jahresbeitrags 2012 einmalig zurück erstattet (pro Teilnehmer ein Fahrzeug). Ein weiterer Hinweis: Die BGF zahlt bei mehrmaliger Anmeldung eines Fahrers nur das erste Training.
Die Anmeldung erfolgt über ein Formular, das bei den BZP-Mitgliedsorganisationen oder bei VDK-Vertriebspartnern erhältlich ist. Die Anmeldung erfolgt direkt bei dem Veranstalter, der
Mercedes-Benz Driving Events
Münchener Str. 24, 85774 Unterföhring,
postalisch oder per Fax (089) 9 50 60 79.
Von den Mitarbeitern der Mercedes-Benz Fahrprogramme erhält der interessierte Taxifahrer direkt die Rückmeldung, ob die von ihm gewünschte Teilnahme realisiert werden kann. Für weitere Informationen oder bei eventuellen Rückfragen steht das Team der Mercedes-Benz Driving Events zudem unter der Telefonnummer (089) 9 50 90 3 - 26 zur Verfügung.
1,99 %-Aktion: Mercedes-Benz verbessert die Finanzierungskonditionen für die E-Klasse-Taxis!
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vertriebsorganisation Deutschland von Mercedes-Benz (MBVD) bietet dem Taxigewerbe wieder attraktive taxispezifische Verkaufskonditionen.
Für die Taxi-Modelle der E-Klasse gelten ab dem 1. April 2012 neue, attraktive Preisvorteile.
Für Bestellungen ab dem 2. Quartal 2012 der Baureihen
W 212 und
S 212
wird der Effektivzins für Taxi-Finanzierungen von derzeit 2,99 % auf 1,99 % gesenkt.
Im Rahmen dieser 1,99 %-Aktion können die E-Klasse Taxi-Modelle (sowohl Sondermodelle >>Das Taxi<< als auch individuell ausgestattete Taxis mit höheren Motorisierungen) über eine Laufzeit von bis zu 60 Monaten bis auf weiteres über die Mercedes-Benz Bank finanziert werden.
Super Aktionstarife der Telekom für Geschäftskunden- auch BZP-Mitglieder profitieren!
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der CeBIT2012 hat die Telekom besonders günstige Aktionstarife aufgelegt, die auch innerhalb des BZP-Rahmenvertrages (Rahmenvertragsnummer 14578) gebucht werden können:
„Special Business Call & Surf Mobil" bietet dem Einsteiger ins mobile Internet eine Daten-Flatrate zum Surfen und E-Mailen, eine HotSpot-Flatrate + 100 Freiminuten in alle deutschen Mobilnetze und ins deutsche Festnetz für bereits 16,76 €/Monat, mit subventioniertem Handy ab 25,17 €/Monat (alles Netto-Preise!).
„Special Business Complete Mobil XL"wendet sich an den Vielsurfer und -telefonierer. Der „Rundum-Glücklich-Tarif" bietet bereits für 58,78 €/Monat (netto) eine Telefonie-Flatrate in alle deutschen Netze, eine Daten-Flatrate zum Surfen und E-Mailen, eine SMS-Flatrate in alle deutschen Netze und die HotSpot Flatrate. Mit subventioniertem Smartphone liegt der monatliche Grundpreis bei günstigen 67,19 €/Monat (netto).
BZP-Mitglieder haben über den Rahmenvertrag14578 zusätzlich noch weitere Vorteile:
1. Ein Upgrade mit einem neuen, subventionierten Handy ist bereits schon nach 18 und nicht erst nach 24 Monaten möglich.
2. Exklusiv gibt es im Paket die "Business Bundle Advance Intern Flatrate" obendrauf. Vom Festnetz-Anschluss kann damit mit bis zu 19 eingebundenen Mobilfunk-Nummern kostenlos telefoniert werden!
3. Sie profitieren von künftigen Konditionsverbesserungen, diese werden automatisch bei den bestehenden Verträgen angewendet.
4. Die Standardrabattierung des BZP-Rahmenvertrages von 20% auf Endgeräte gilt auch hier (Ausnahme: AppleiPhone).
Nähere Informationen können Sie den anliegenden Telekom-Aktionsflyern entnehmen. Gerne berät Sie auch das TeamTaxi der Telekom unter der kostenlosen Rufnummer 0800-330 56 67.
Greifen Sie schnell zu - die Aktion ist bis zum 30.6.2012 begrenzt!
Jetzt noch höhere Exklusiv-Nachlässe für BZP-Mitglieder bei star-Tankstellen!
Die seit Anfang 2009 bestehende Rahmenvereinbarung zwischen dem BZP und der ORLEN Deutschland GmbH - Betreiber der ca. 560 star-Tankstellen in Deutschland - hat im Taxi- und Mietwagengewerbe gute Resonanz gefunden. Vor diesem Hintergrund wurden die Konditionen neu verhandelt, Verbandsmitglieder können sich ab dem 1.4.2012auf verbesserte Konditionen freuen:An allen star-Tankstellen in Deutschland bekommt das BZP-Mitglied auf jeden getankten Liter Dieselkraftstoffdann einen Nachlass von 2,25 Cent pro Liter(brutto)!
Da star-Tankstellen preislich in aller Regel 1 Cent unter den bekannten Markengesellschaften liegen, beträgtder Preisvorteilsogar satte 3,25 Cent/Liter. Weitere Vorteile für BZP-Mitglieder:
• Keine Belastung einer monatlichen Kartengebühr; einmalige Kartenkosten: € 2,- / Karte.
• Auf Wunsch monatliche, halbmonatliche oder wöchentliche Abrechnung. Die Rechnungsbeträge werden vom Konto abgebucht.
• Rechnungsgebühr 1 Euro/Rechnung (entfällt bei Download aus dem kostenfreien Internetbereich „Flottenkarte Direkt").
• Wichtig: Keine Mindestabnahmemenge oder Mindestgröße des Unternehmens.
Insbesondere für Thüringen und Sachsen ist diese Rahmenvereinbarung für BZP-Mitglieder noch interessanter geworden, da hier die star in 2011 knapp 60 Stationen der OMV übernommen und auf starumgeflaggt hat. Ob auch bei Ihnen eine star-Tankstelle in der Nähe ist, können Sie unter www.star-tankstellen.de herausfinden.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, so steht Ihnen der Ansprechpartner von ORLEN, Herr Jörg Oster unter der Telefonnummer 04121/4750-1204 oder unter joerg.oster@orlen-deutschland.de gerne zur Verfügung!
Mit der ORLEN-Flottenkarte genießen im BZP organisierte Unternehmer also einen weiteren, greifbaren Exklusiv-Vorteil.
Die Anträge sind weiterhin bei den BZP-Mitgliedsorganisationen und angeschlossenen Zentralen erhältlich!
Brandbrief des BZP-Präsidiums an Daimler-Vorstandsvorsitzenden Dr. Dieter Zetsche: scharfer Protest gegen die Unterstützung von MyTaxi durch Car2go
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie eine Bombe eingeschlagen ist der am heutigen Tag erschienene Artikel in der Financial Times Deutschland, wonach Daimler den Taxizentralen Konkurrenz macht. Das BZP-Präsidium hat in scharfer Form protestiert und fordert Daimler-Vorstandsvorsitzenden Dr. Dieter Zetsche zu persönlichen Maßnahmen auf, weil nun zum wiederholten Male trotz gegenteiliger Versprechen von Car2go unabgesprochen, ohne Information und gewerbe- und verbandsschädigend vorgegangen wird.
Für das Präsidium des Bundesverbandes ist das Vorgehen des Konzerns nicht erklärlich, das diesbezügliche Schreiben an Herrn Dr. Zetsche wie der Artikel aus der FTD liegt zu Ihrer Kenntnisnahme bei. Gegen eine Weitergabe an Ihre Unternehmen bestehen keine Bedenken. Auch die Taxiverkäufer und andere vor Ort von dem Vorgehen potentiell überraschte/betroffene Personen werden die Information möglicherweise noch nicht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Grätz
2012-Konditionen des Hauses Mercedes-Benz
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch in diesem Jahr bietet die Vertriebsorganisation Deutschland von Mercedes-Benz (MBVD) dem Taxigewerbe wieder attraktive taxispezifische Verkaufskonditionen.
Für die speziell auf das Taxigewerbe zugeschnittenen Sondermodelle >>Das Taxi<< mit attraktivem Preisvorteilen gelten ab dem 01.02.2012 die folgenden, neuen Preise.
B 180 CDI >>Das Taxi<< (T 246) 22.100,00 Euro netto
E 200 CDI >>Das Taxi<< (W 212) 29.100,00 Euro netto
E 200 NGT >>Das Taxi<< (W 212) 31.100,00 Euro netto
E 200 CDI >>Das Taxi<< T-Modell (S 212) 31.100,00 Euro netto
Für aktuelle Bestellungen gelten noch die alten Preise. Wer sich schnell entscheidet, kann also noch einige Hunderter sparen.
Alle Sondermodelle sind serienmäßig mit einer umfangreichen Taxiausstattung, einem Automatikgetriebe, der Sitzheizung für die Vordersitze, integrierten Kindersitzen, der Klimatisierungsautomatik „THERMATIC" und vielen weiteren Ausstattungsmerkmalen ausgestattet und können mit weiteren Sonderausstattungen, für die kein technischer Ausschluss besteht, individuell ergänzt werden. Die Sondermodelle sind über den bereits bestehenden taxispezifischen Preisvorteil hinaus nicht mehr rabattfähig.
Alternativ zu den Sondermodellen gewährt die MBVD folgende Taxi-Verwerterrabatte auf ein Taxi oder einen Mietwagen mit Individualausstattung:
Auf Modelle der B-, C-, E-, S-Klasse sowie den Viano: 15 Prozent Rabatt
Auf Modelle des Vito: 20 Prozent Rabatt
Auf Modelle des Sprinter: 25 Prozent Rabatt
Sowohl die Sondermodelle >>Das Taxi<< als auch die Taxis und Mietwagen mit Individualausstattung können zu günstigen Konditionen über eine Laufzeit von bis zu 60 Monaten über die Mercedes-Benz Bank finanziert werden:
• zur Taxi-Sonderfinanzierung mit einem Effektivzins von 2,99 Prozent für B-, C-, E- und S-Klasse sowie Vito, Viano und Sprinter bei Leasingwunsch auch über spezielle, attraktive Angebote für das Taxi- und Mietwagengewerbe
• über Taxispezialpakete für Vito und Viano mit über den Nachlass hinausgehenden Preisvorteilen von 1.864 Euro (Vito) und 1.990 Euro (Viano).
A.T.U-Rahmenvertrag: Großkunden-Konditionenfür die Wintersaison 2011/2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit den ersten ungemütlichen Tagen steht auch die Winterreifen-Saison vor der Tür. Wer sich jetzt kümmert, entgeht dem Umrüstungs-Stress beim ersten Frost oder Schneefall. Im Bundesverband organisierte Unternehmer profitieren dabei von der Zusammenarbeit des BZP mit A.T.U. Dies ist bargeldlos mit der „klassischen" A.T.U-Card oder auch mit einer speziellen Rabattkarte für Barzahlungenmöglich.
Vom 01.10.2011 bis 31.03.2012 gelten dabei für Karteninhaber folgendeRabatte:
Verschleißteile 30%
Motoröle 20%
Scheibenaustausch 25%
Zubehör 5%
Reifen oder Kompletträder 5% auf den jeweiligen Filialpreis
Für Dienstleistungen wird berechnet (jeweils zzgl. MwSt.):
Neumontage Run-Flat-Reifen (Kauf bei A.T.U) 12,61 €
Neumontage Neu-Reifen (Kauf bei A.T.U) 8,40 €
Reifeneinlagerung je Rad und Saison8,62 €
Stundensatz 56,00 €
Interessant sind auch die Inspektionsfestpreise (jeweils zzgl. MwSt und Material):
Inspektion bis 1,2 Std. (Herstellervorgabe) 57,98 €
Inspektion bis 1,6 Std. (Herstellervorgabe) 74,79 €
Inspektion bis 2,2 Std. (Herstellervorgabe) 91,60 €
Inspektion ab 2,2 Std. (Herstellervorgabe) 116,81 €
Die Anträge für beide Kartenarten erhalten Unternehmer über ihren Landesverband bzw. ihre regionale Mitgliedsorganisation, da diese die BZP-Mitgliedschaft bestätigen müssen.
Schließung der City BKK zum 30.06.2011
Merkblatt für Leistungserbringer GKV-Spitzenverband Mittelstraße 51, 10117 Berlin www.gkv-spitzenverband.de Schließung der City BKK - Merkblatt für Leistungserbringer Hintergrund Das Bundesversicherungsamt hat mit Bescheid vom 04.05.2011 verfügt, dass die CITY BKK zum 01.07.2011 geschlossen wird. Schließungsgrund ist die nicht länger sichergestellte dauerhafte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Krankenkasse. Dieses Merkblatt fasst die wesentlichen Informationen zum weiteren
Krankenversicherungsschutz der Versicherten der CITY BKK zusammen und informiert über Übergangsregelungen zur Sicherung der Leistungsansprüche der Versicherten sowie der Vergütungsansprüche der Leistungserbringer bis zum Zeitpunkt einer abschließenden Klärung der neuen Versicherungsverhältnisse. Durchgängige Versicherung ist gewährleistet Jedes Mitglied der CITY BKK hat das Recht, sich eine neue Krankenkasse frei zu wählen. Das Kassenwahlrecht räumt ihnen für die Wahl der neuen Krankenkasse eine Frist ein: Versicherungspflichtige können ihre Wahl innerhalb von zwei Wochen nach dem Schließungstag, also bis zum 14.07.2011, treffen.
Üben sie ihr Wahlrecht nicht aus, ist durch anschließende Zuteilungsverfahren von Seiten der Arbeitgeber, der Rentenversicherungsträger oder der Bundesagentur für Arbeit und der Optionskommunen sichergestellt, dass eine Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse begründet wird. Freiwillig Versicherte müssen ihre Entscheidung über die neue Krankenkasse spätestens drei Monate nach Beendigung der Mitgliedschaft durch Schließung treffen, also bis zum 30.09.2011.
Die gesetzlichen Regelungen sorgen für einen nahtlosen Übergang der Mitgliedschaftsverhältnisse. Die Mitgliedschaft bei der CITY BKK endet mit dem 30.06.2011, die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beginnt unabhängig von dem Zeitpunkt der Wahl bzw. Zuteilung zu einer neuen Krankenkasse am 01.07.2011. Keine Unterbrechung der Leistungsansprüche Die ab 01.07.2011 gewählte neue Krankenkasse stellt die erforderlichen Leistungen ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten zur Verfügung.
Die CITY BKK und die neue Krankenkasse werden bei Versicherten mit laufendem Leistungsbezug für einen möglichst reibungslosen Übergang sorgen. Wichtig ist, dass rasch eine neue Krankenkasse gewählt wird. Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen und weisen Ihre Kunden darauf hin, dass eine frühzeitige Kassenwahl die beste Möglichkeit ist, um Übergangsprobleme von vornherein zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Schließung der City BKK - Merkblatt für Leistungserbringer Wer leistet, wenn der Versicherte noch keine neue Kasse gewählt hat? Der GKV-Spitzenverband hat die CITY BKK in Abstimmung mit dem Bundesversicherungsamt und dem Bundesministerium für Gesundheit mit Wirkung ab dem 01.07.2011 bis längstens 30.09.2011 als sog. „leistungsaushelfende Krankenkasse" für die ehemaligen Versicherten der CITY BKK benannt.
Sie wird tätig, solange diese noch keine neue Krankenkasse gewählt haben bzw. noch keiner neuen Krankenkasse zugeteilt wurden. Die medizinische Versorgung wird in diesen Fällen also weiterhin über die CITY BKK in Abwicklung sichergestellt. Im Einzelnen wurden hierzu die nachfolgend dargestellten Absprachen getroffen. Sofern Fragen rund um das Verfahren der leistungsaushelfenden Krankenkasse bestehen, richten Sie diese bitte an die
Hotline (030) 88 95-1200.
BMF-Schreiben zur Beförderung von kranken und verletzten Personen löst bisherige Zweifelsfragen bei den umsatzsteuerbefreiten Rollstuhlfahrten!
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof hatte im Jahr 2004 entschieden, dass der Transport von Personen, die körperlich oder geistig behindert sind und auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, unter die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 17 lit. b UStG fällt und präzisiert, das ein Fahrzeug dann für die Beförderung von kranken und verletzten Personen besonders eingerichtet ist, wenn es im Zeitpunkt der Beförderung seiner gesamten Bauart und Ausstattung nach speziell für die Beförderung verletzter und kranker Personen bestimmt ist (Urteil vom 12. August 2004 – V R 45/03 - ). Eine weitere wichtige Aussage dieser Entscheidung war, dass eine Umrüstungsmöglichkeit diese Aussage grundsätzlich nicht berührt.
Diese auch für viele Taxi- und Mietwagenunternehmer positive Entscheidung wurde aber insoweit relativiert, als in der Folge die Finanzverwaltungen durchaus unterschiedliche Auslegungen zu diesem Sachverhalt fanden und dies auch bei den Unternehmern zu einigen Anerkennungsproblemen geführt hat.
Mit dem BMF-Schreiben vom 07. April 2011 zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchstabe b UStG bei der Beförderung von kranken und verletzten Personen wurden erfreulicherweise einige eindeutige Klarstellungen getroffen, sodass die angesprochenen Unsicherheiten überwunden sein dürften.
Folgendes ist nunmehr klargestellt:
- Spezielle Einrichtungen für den Kranken- und Verletztentransport können u.a. auch Bodenverankerungen für Rollstühle, eine Auffahrrampe sowie seitlich ausfahrbare Trittstufen sein. Serienmäßige PKW, die aber lediglich mit blauem Rundumlicht und Martinshorn ausgerüstet sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht und auch die Ausstattung mit einer Trage und einer Grundausstattung für „Erste Hilfe“ reicht nicht zur Anerkennung des Merkmals „besondere Einrichtungen“ aus.
- Weiter wichtig ist, dass in dem Fall, wenn der Personenbeförderungsunternehmer neben kranken oder verletzten Personen in seinem besonders eingerichteten Fahrzeug weitere Personen befördert, das Entgelt für die Beförderung der weiteren Personen steuerpflichtig ist. Ein etwaiges einheitlicher Entgelt ist aufzuteilen in steuerfreie und steuerpflichtige Beförderungsleistungen.
Kostenloser SMS-Newsletter von „Hallo TAXI"!
Sehr geehrte Damen und Herren,
das BZP-Fördermitglied „Hallo TAXI"-Fachverlag bietet seiner Leserschaft ab sofort einen neuen SMS-Newsletter an. Mit dem kostenlosen Service werden wichtige News der zahlreichen, täglich in der Redaktion eintreffenden Meldungen direkt an die angemeldeten Nutzer weitergeleitet.
Die Anmeldung ist denkbar einfach und (abgesehen von der einmaligen Anmeldungs-SMS) vollkommen kostenlos. Senden Sie einfach eine SMS mit dem Inhalt „ANMELDEN TAXI1" an die Verlags-Mobilfunknummer 0163 173 22 99. Sie werden dann in dem Verteiler aufgenommen.
Fall Sie kein Interesse mehr an den Newslettern haben, genügt eine SMS mit „ABMELDEN TAXI1" an dieselbe
Nummer. Die Anmeldung kann alternativ auch mit dem anliegenden Faxformular direkt beim „Hallo TAXI"-Fachverlag erfolgen.
Neue und interessante Business-Tarife bei der Telekom: Im BZP-Rahmenvertrag bereits mit Vergünstigungen von bis zu 15 %! 50%-Rabatt-Aktion auf 4 aktuelle Smartphone-Modelle im neuen Business Call & Surf
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab sofort gelten im BZP-Rahmenvertrag mit der Deutschen Telekom günstigere Konditionen im Mobilfunk. Die gerade am 1. Februar dieses Jahres vorgestellten neuen Business Tarife sind nach entsprechenden Verhandlungen des BZP jetzt im BZP Rahmenvertrag (RV 14578) mit einem um bis zu 15% reduzierten monatlichen Grundpreis erhältlich (Preisangaben jeweils ohne Mwst.):
Für den Vieltelefonierer ohne Datennutzung: Business Call S, M, L und XL mit um 15 % reduziertem monatlichen Grundpreis
Zum Beispiel der Business Call L mit 120 Inklusiv-Minuten, Interner Flatrate, Flatrate ins deutsche Festnetz und ins Mobilfunknetz der Deutschen Telekom für 25,46 Euro monatlichen Grundpreis im BZP Rahmenvertrag.
Für den Smartphone-Einsteiger und Gelegenheitssurfer: Business Call & Surf Mobil S, M, L und XL mit um 5 % reduziertem monatlichen Grundpreis
Zum Beispiel der Business Call & Surf S mit 120 Inklusiv-Minuten, interner Flatrate oder weiteren 60 Inklusiv-Minuten, Daten-Flatrate sowie einem vergünstigtem Smartphone für 28,45 Euro monatlichen Grundpreis im BZP Rahmenvertrag. Beim Business Call & Surf-Tarif gibt es noch als ein besonderes Highlight für die BZP-Mitglieder eine 50%-Rabatt-Aktion für gleich vier aktuelle Smartphones!
Für den Highspeed-Anwender (bspw. den iPhone-Besitzer): Business Complete S, M, L und XL mit um 5% reduziertem monatlichen Grundpreis
Zum Beispiel der Business Complete M mit 120 Inklusiv-Minuten, Interner Flatrate oder weiteren 60 Inklusiv-Minuten, Flatrate ins Deutsche Festnetz, Highspeed-Daten-Flat und 40 Inklusiv-SMS sowie SMS-Flatrate ins Netz der Deutschen Telekom für 37,95 Euro monatlicher Grundpreis im BZP- Rahmenvertrag.
Wegen der Tarifkomplexität lassen Sie sich sinnvoller Weise vom TeamTaxi unter 0800 330 56 67 fachkundig beraten. Dort erfahren Sie auch, ob Sie Ihren evtl. noch innerhalb der Bindungsfrist laufenden Vertrag auf einen der hier vorgestellten Verträge umstellen können. Für eine erste Übersicht empfehlen wir aber auch einen Ausflug ins BZP-Intranet, wo Sie auf der eigens für den Rahmenvertrag eingerichteten Telekom-Seite weitere Informationen erhalten, aber auch schon Anträge abrufen oder gleich bestellen können.
Telekom-Vorteil: BZP-Mitglieder sparen 120 Euro im Jahr bei Festnetz/Internet!
Sehr geehrte Damen und Herren,
das neue Taxiteam der Telekom hat seine Arbeit aufgenommen und gleich einen richtigen Knaller für die BZP-Mitglieder erreicht:
Ab sofort können die Mitgliedsunternehmen der BZP-Organisationen das Business Complete-Angebot der Telekom für 10 Euro günstiger im Monat beziehen. Business Complete bedeutet garantierte Erreichbarkeit über Telefon und Internet, volle Kostensicherheit dank Festnetzflatrate innerhalb Deutschlands und in 18 weitere Länder (u.A. die Nachbarländer, aber sogar auch ins Festnetz von USA und China) sowie Internetflatrate, dazu noch 10 E-Mail-Adressen, 100 MB-Speicher für den eigenen Internetauftritt, feste IP-Adresse und eine Premiumgarantie, die dafür sorgt, dass Störungen innerhalb von 8 Stunden beseitigt werden.
Dieses umfangreiche Leistungspaket erhalten BZP-Mitglieder für 44,90 Euro netto statt dem Normalpreis von 54,90 Euro! Ebenfalls sehr positiv: Es gilt nicht nur für Neueinsteiger und Umsteiger von anderen Anbietern, sondern auch für die Bestandskunden, die ihren Vertrag verlängern oder von einem anderen Angebot der Telekom auf dieses Paket umsteigen wollen.
Infos gibt`s auch telefonisch. Die Hotline für dieses Angebot lautet 0800 3306009 (Stichwort: „Taxi") oder per E-Mail geht es über teamtaxi@telekom.de
Rechtsprechung: Aktuelles Urteil des BFH vom 09.03.2010 - Az.: VIII R 24/08 ¬- und BMF-Schreiben vom 18.11.2009: Stehen mehrere Fahrzeuge eines Betriebsvermögens auch für private Fahrten zur Verfügung, kann für jedes dieser Fahrzeuge die 1%-Regel in Ansatz gebracht werden, selbst wenn die Nutzung nur durch eine Person erfolgt!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mehrwagenunternehmer müssen sich auf verschärfte Regeln bei der steuerlichen Veranlagung von Fahrzeugen ihres Betriebsvermögens einstellen, sofern diese auch privat genutzt werden oder sogar lediglich nur eine solche Nutzungsmöglichkeit besteht.
Dies jedenfalls steht nach einer aktuellen BFH-Entscheidung sowie dem BMF-Schreiben vom 18. November 2009 zu befürchten. Nach dem BFH-Leitsatz ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (die „Ein-Prozent-Regel") grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden, wenn bei mehreren zu einem Betriebsvermögen gehörenden Kraftfahrzeugen in tatsächlicher Hinsicht feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat. Für die Anwendung der Pauschalregelung komme es nicht darauf an, wie viele Personen die Fahrzeuge privat nutzen.
Damit erklärte das Gericht eine Billigkeitsregelung des BMF aus dem Jahr 2002 für nicht beachtlich beziehungsweise nicht zwingend anwendbar, weil diese als Verwaltungsvorschrift keine Rechtsnormqualität besitzt. Nach dieser Regelung (Ziffer 9 des BMF-Schreibens vom 21. Januar 2002 IV A 6 -S 2177- 1/02) sollte bei der Ermittlung des privaten Nutzungswerts nur das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis zugrunde gelegt werden, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass die betrieblichen Fahrzeuge nicht von Personen genutzt werden, die zu seiner Privatsphäre gehören.
Im zu Grunde liegenden BFH-Fall arbeitet der Steuerpflichtige selbstständig in einer Einzelpraxis als Unternehmensberater. In den Streitjahren (2002 und 2003) hielt er durchgängig zwei, in einem Monat sogar drei Kraftfahrzeuge im Betriebsvermögen, die er auch privat nutzte, ohne Fahrtenbücher zu führen. In den Einkommensteuererklärungen wurde (nach o.g. Billigkeitsregelung) ein privater Nutzungsanteil für nur ein Fahrzeug angerechnet. Das Finanzamt änderte nach einer Außenprüfung die Einkommensteuerbescheide und setzte für alle Fahrzeuge des Klägers private Nutzungsanteile nach der 1 %-Regelung an.
Der BFH bestätigt die Vorentscheidung des FG Münster (vom 29. April 2008, Az: 6 K 2405/07 E,U), wonach die Pauschalregelung hier auf jedes einzelne im Betriebsvermögen gehörende Fahrzeug isoliert anzuwenden ist. Hierfür spräche der Wortlaut der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG („eines" Kfz), auch die Entstehungsgeschichte der Norm oder rechtssystematische Gründe ergäben nichts Gegenteiliges.
Dies führe auch nicht zu vermeidbaren Härten: Zwar vervielfältige die mehrfache Anwendung der 1 %-Regelung den zu versteuernden privaten Nutzungsanteil ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Umfang der Privatnutzung. Dies sei jedoch Folge der vom tatsächlichen Nutzungsumfang absehenden Konzeption der Typisierungsvorschrift. Diese sei ja auch nicht zwingend, sondern widerlegbar: Der Steuerpflichtige habe jederzeit die Möglichkeit, den privaten Nutzungsanteil den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend durch ordnungsgemäße Führung eines Fahrtenbuchs zu ermitteln.
Auch sei das FG mangels Rechtsnormcharakter der Verwaltungsvorschrift von 2002 nicht an diese gebunden gewesen. Ob, wie vom FG Münster angenommen, die norminterpretierende Vorschrift nicht gesetzeskonform ist, könne dahingestellt bleiben. Denn in der vorliegenden Verfahrensart gehe es allein um die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung. Die Frage einer abweichenden Steuererklärung aus Billigkeitsgründen hätte in einer anderen (eigenständigen) Verfahrensart entscheiden werden müssen.
In die gleiche Richtung zielt auch das BMF-Schreiben vom 18. November 2009. Zunächst einmal wird festgestellt, dass die bloße Behauptung, das Kraftfahrzeug werde nicht für Privatfahrten genutzt oder solche würden ausschließlich mit anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt, nicht ausreiche, um von dem Ansatz eines privaten Nutzungsanteils abzusehen. Vielmehr treffe den Steuerpflichtigen die objektive Beweislast, wenn ein nach der Lebenserfahrung untypischer Sachverhalt (wie z.B. die ausschließlich betriebliche Nutzung des einzigen betrieblichen Kraftfahrzeugs eines Unternehmers) der Besteuerung zugrunde gelegt werden soll.
Auf den Nachweis, dass überhaupt eine betriebliche Nutzung stattfindet, könne verzichtet werden, wenn sich bereits aus Art und Umfang der Tätigkeit des Steuerpflichtigen ergibt, dass das Kraftfahrzeu
